Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Lehrte GmbH die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV).
Technische Mindestanforderungen
Die Stadtwerke Lehrte GmbH hat als Netzbetreiber folgende technische Anschlussbedingungen für ihr Netzgebiet festgelegt:
- Technische Anschlussbedingungen TAB pdf 1.8MB
Änderung der ergänzenden Bedingungen
Bitte beachten Sie, dass generell die aktuell gültigen Regeln und Normen des Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zu beachten und umzusetzen sind.
Bitte informieren Sie sich über die DVGW-Richtlinien. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Installateur oder an unsere Ansprechpartner.
Netzanschlussverfahren Gas
Unser Service für Bauherren
Sie möchten Ihr Zuhause an das öffentliche Versorgungsnetz für Gas anschließen oder ihren bestehenden Anschluss ändern?
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung – von der Anfrage bis zum Anschluss.
1. Ihr Installateur reicht Ihre Anmeldung / Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein. Dies ist auch per E-Mail an netzanschluss@stadtwerke-lehrte.de möglich.
- Antrag Netzanschluss Gas pdf 2.0MB
Bitte beachten Sie hierbei folgende Punkte:
- Die Anträge müssen auch von Ihrem Installateur unterschrieben werden. Eine Bearbeitung ist sonst nicht möglich.
- Um in unserem Versorgungsgebiet arbeiten zu dürfen, benötigt Ihr Installateur eine Eintragung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Ist Ihr Installateur dort noch nicht eingetragen, stehen ihm die dazu notwendigen Unterlagen unter Eintrag in das Installateurverzeichnis zum Download zur Verfügung.
- Bitte fügen Sie dem Antrag einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500 bei. Außerdem wird ein Grundriss Ihres Gebäudes mit genauer Angabe des geplanten Netzanschlusses benötigt.
- Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Mehrspartenhauseinführung verwenden.
- Planen Sie eine Umstellung von Heizöl auf Erdgas, ist ein Vor-Ort-Termin unabdingbar.
- Aufgrund der hohen Bautätigkeit erreichen uns sehr viele Anträge für Netzanschlüsse. Bitte beachten Sie, dass daher die Bearbeitungszeit zurzeit länger dauern kann als gewohnt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Bei Rückfragen zu Ihren Wünschen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
2. Nach Vorlage aller Unterlagen erhalten Sie von uns ein Angebot und einen Netzanschlussvertrag in zweifacher Ausfertigung.
3. Sagt Ihnen unser Angebot zu, bitten wir Sie uns jeweils ein Exemplar unterschrieben zurückzusenden.
4. Haben wir alle Unterlagen zurückerhalten, senden wir Ihnen eine Vorauszahlungsrechnung. Bitte begleichen Sie diese.
5. Ab diesem Zeitpunkt können wir mit der Planung der Ausführung beginnen.
Bitte beachten Sie, dass wir einen Vorlauf von sechs bis acht Wochen benötigen.
6. Nach Fertigstellung der Anschlüsse beantragt Ihr Installateur die Inbetriebsetzung der Anlage.
- Anmeldung Inbetriebsetzung Gas pdf 0.1MB
7. Der Einbau der Zähler erfolgt durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Lehrte GmbH.
Falls Sie weitere Fragen oder Wünsche zu Ihrem Anschluss haben, stehen wir Ihnen telefonisch unter 05132 5005-0 oder per E-Mail unter: netzanschluss@stadtwerke-lehrte.de zur Verfügung.
Installateurverzeichnis Gas
- Installateurverzeichnis Gas pdf 0.4MB
Netzentgelte und Netzzugang
Netzentgelte
Für die Nutzung der Stromnetze, die Messung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung erheben Netzbetreiber sogenannte Netznutzungsentgelte. Dabei ist zwischen zwei Kategorien von Nutzungsentgelten zu unterscheiden:
1. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung: sogenannte Standardlastprofilkunden (SLP-Kunden) bzw. Haushalts- und Gewerbekunden
2. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung: sogenannte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) bzw. Industrie- und Gewerbekunden
Haushalts- und Gewerbekunden
Für Haushalts- und Gewerbekunden (SLP-Kunden) ist es üblich, dass sie mit Ihrem Lieferanten einen Stromliefervertrag mit integrierter Netznutzung abschließen. Dieser Vertrag wird auch All-inclusive-Vertrag genannt. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen berechnet.
Sie gelten als Haushalts- oder Gewerbekunde, wenn Ihr jährlicher Gasverbrauch weniger als 1.500.000 kWh und weniger als 500 kW Leistung beträgt.
Industrie- und Großgewerbekunden
Als Industrie- oder Großgewerbekunden (RLM-Kunden) können Sie mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt in diesem Fall direkt mit dem Netzbetreiber. Möglich ist aber auch eine Abrechnung über den Lieferanten im Rahmen seines Lieferantenrahmenvertrages. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, sofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Preisblätter
Die Stadtwerke Lehrte GmbH garantiert Ihnen, dass alle Lieferanten und Kunden in gleicher Weise nach transparenten Regeln behandelt werden. Die Angaben der folgenden Preisblätter gelten gleichermaßen für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Lehrte GmbH nutzen. Dabei behalten wir uns das Recht vor, Anpassungen der Preise und Regelungen im gesetzlich zulässigen Rahmen vorzunehmen.
- Preisblatt Gas 2024 finale Netzentgelte pdf 82.6KB
- Preisblatt Gas 2023 finale Netzentgelte pdf 99.8KB
- Konzessionsabgaben pdf 52.1KB
Netzzugang
Als Lieferant sowie ggf. als Industrie- oder Großgewerbekunde schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber den nachfolgenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag inklusive der Anlagen ab. Der Mustervertrag entspricht den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Netzentgelte.
- Lieferantenrahmenvertrag pdf 0.4MB
- Messstellenrahmenvertrag pdf 0.5MB
- Ergänzende Geschäftsbedingungen pdf 22.8KB
Marktkommunikation
Geschäftsprozesse in der Energiewirtschaft beinhalten vielschichtige Aufgaben. Sie umfassen neben den Kernbereichen der verschiedenen Marktakteure wie etwa Netzbetrieb, Energieerzeugung, Energielieferung und Messstellenbetrieb auch regulierte Abläufe. Diese sind unter anderem Geschäftsprozesse, die zur Steigerung des Wettbewerbs im Energiesektor durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) evaluiert und standardisiert werden. Hierzu gehören definierte Prozesse und Datenformate in Verbindung mit modernen Kommunikationsmedien.
Die Stadtwerke Lehrte GmbH senden und akzeptieren EDIFACT-Nachrichten grundsätzlich nur im aktuellen, von der BNetzA vorgegebenen, Format.
Netzbeschreibung
Versorgungsgebiet
Die Stadtwerke Lehrte GmbH versorgt mit ihrem Gasnetz die 44.200 Einwohner der Stadt Lehrte und Ortsteile (Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel).
Unter den Rahmenbedingungen eines sicheren und effizienten Betriebs stellen wir das Gasnetz einer Vielzahl von Händlern und Vertriebsgesellschaften diskriminierungsfrei zur Versorgung ihrer Kunden im Netzgebiet Lehrte zur Verfügung.
Gasnetzkarte
Gasbeschaffenheit
Die Gasqualität im Netz der Stadtwerke Lehrte GmbH entspricht H-Gas.
Geruchsstoff
Gas ist ein farb- und geruchsloser Stoff.
Um frühzeitig Undichtigkeiten und Gasaustritte feststellen zu können ist ein Geruchsstoff beigemischt.
Aktuell werden im Netzgebiet der Stadtwerke Lehrte GmbH zwei unterschiedliche Geruchsstoffe eingesetzt.
In der Kernstatt, sowie den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Kolshorn, Röddensen und Steinwedel erinnert dieser Geruchstoff an faulige Eier.
In den Ortsteilen Arpke, Hämelerwald, Immensen und Sievershausen erinnert der eingesetzte Geruchsstoff an Klebstoff oder Verdünner.
Abrechnungsbrennwert
Die Brennwerte für das Gasnetz der Stadtwerke Lehrte GmbH aus den Jahren 2016 bis 2023 finden Sie hier:
- Brennwerte 2016 bis 2023 pdf 1.0MB
Netzkopplungspunkte
Es bestehen folgende Netzkopplungspunkte zwischen dem Gasnetz der Stadtwerke Lehrte GmbH und dem vorgelagertem Netz der E.ON Avacon AG:
- Netzkopplungspunkte Gas pdf 80.7KB
Instandhaltungsarbeiten
Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten vorgesehen.
Netzstrukturdaten
Länge des Gasleitungsnetzes zum 31.12.2022 (§ 23c Abs. 4 Nr. 1 EnWG)
Hochdruck | 14,220 | km |
Mitteldruck | 255,090 | km |
Niederdruck | 118,970 | km |
Länge des Hochdrucknetzes (§ 23c Abs. 4 Nr. 2 EnWG)
entfällt, da Betrieb der HD-Ebene unterhalb 16 bar
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit (§ 23c Abs. 4 Nr. 3 EnWG)
W ges | 28.030.785 | m³/h |
W ges | 318.125.450 | kWh |
Anzahl der Ausspeisepunkte (§ 23c Abs. 4 Nr. 4 EnWG)
Hochdruck | 0 | Stück |
Mitteldruck | 2 | Stück |
Niederdruck | 11.897 | Stück |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen (§ 23c Abs. 4 Nr. 5 EnWG)
Jahreshöchstlast | 114.336 | kWh/h |
Jahreshöchstlast | 10.074 | m³ |
aufgetreten am | 15.12.2022 um 10:00 Uhr |
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind alle drei Jahre dazu verpflichtet, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der nächste Termin zur Feststellung des Grundversorgers ist der 1. Juli 2024.
Die Stadtwerke Lehrte GmbH ist derzeitig Grundversorger Gas im Netzgebiet.
Grundversorgung
Kunden, die keinen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, aber dennoch Energie beziehen, fallen automatisch in die Grundversorgung und der Grundversorger übernimmt die Energielieferung.
Ersatzversorgung
Kunden, deren Energielieferant die Lieferung einstellt, fallen automatisch in die Ersatzversorgung und der Grundversorger übernimmt die Energielieferung.
Kommunikationsdatenblätter
Kommunikationsdatenblätter
- Kontaktdatenblatt GAS Netzbetreiber pdf 0.1MB
- Kontaktdatenblatt GAS Vertrieb pdf 0.1MB
- Kontaktdatenblatt GAS BKV pdf 0.1MB